FÜR MAXIMALE SICHERHEIT & ZUVERLÄSSIGKEIT
Bei der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten ist Zuverlässigkeit das oberste Gebot. Eine regelmäßige Prüfung der Gerätefunktion bedeutet daher maximale Sicherheit.

Sowohl das Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) als auch Richtlinien fordern validierte Verfahren, um sicherzustellen, dass für Patienten, Anwender oder Dritte keine gesundheitlichen Gefahren von aufbereiteten Medizinprodukten ausgehen.
Es werden die relevanten Prozessparameter unter Anwendung der neuesten EDV-Programme und Messtechnologien, wie zum Beispiel Data-Loggern erfasst. Die Ergebnisse werden ordnungsgemäß ausgewertet und in einem Bericht dokumentiert sowie beurteilt.
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Ja, die Prozesse des Sterilisators und RDGs sind zu validieren. Grundlage ist die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetriebV).
In der Regel wird eine jährliche Validierung empfohlen, ein Sterilisator alle 2 Jahre.
Das bedeutet beim RDG, dass beständig sicher und reproduzierbar gereinigte und desinfizierte Medizinprodukte geliefert werden und durch den beim Autoklav sicher und reproduzierbar sterile Medizinprodukte.